Wahrscheinlich geht es wieder mal ums Prinzip. Anders ist das Theater um das Binninger Wahlbüro nicht zu erklären. Ein besorgter Bürger hat tatsächlich eine
Beschwerde angedroht, falls die Zählmannschaft bei der nächsten Abstimmung wieder die brieflichen Stimmen bereits am Vorabend öffnet und nach Vorlagen sortiert. Der befürchtete Missbrauch ist freilich eher theoretischer Natur. Z.B. könnte jemand am Samstagabend vor einem Abstimmungssonntag die Stimmzettel durchblättern und, nachdem er einen Trend festgestellt hat, noch einige Stimmbürger für den Sonntag mobilisieren. Wie gesagt: Theoretisch wäre das möglich, allerdings nur in Gemeinden wie Nusshof mit 190 Einwohnern; nicht aber in Binningen oder Arlesheim mit mehreren tausend Stimmberechtigten, die zu 90% brieflich stimmen. Dennoch: Gesetz ist Gesetz, und dieses schreibt vor, dass die brieflichen Stimmen erst am Tag der Abstimmung oder der Wahl geöffnet werden dürfen.
Aufgeschreckt durch den Binninger Gemeindeverwalter, der vermutet, dass alle grösseren Gemeinden sich über dieses Gesetz hinwegsetzen und die Couverts bereits am Vorabend öffnen, habe ich meinen ganzen investigativen Mut zusammengenommen und beim Chef des für die Abstimmung vom 8.2.2009 verantwortlichen Wahlbüros nachgefragt. Klare Sache: Selbstverständlich kenne er die Gesetze und halte diese auch ein, und zwar nicht erst seit dem Binninger Fall, sondern weil er diesen Job korrekt machen will. Das ist beruhigend.
Allerdings räumt auch er ein, dass die strikte Gesetzesanwendung gerade bei grösseren (Proporz-) Wahlen zu sonntäglicher Hektik im Wahlbüro führt, vor allem, weil die Ergebnisse schon am frühen Nachmittag erwartet werden. Als Alternative zum Gesetzesbruch schlägt er einen Griff in die Trickkiste vor. So könnte zum Beispiel schon um eins nach Mitternacht am Wahltag mit der Auszählung begonnen werden.
Das wär’ doch was! After-Hours-Landrats-Election-Session vom 12. auf den 13. Februar 2011. Wir sind gespannt.
Stuecki - 19. Jan, 00:03